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Ablauf der MPU

Es soll geklärt werden, ob der Bewerber künftig wieder ein Kraftfahrzeug fahren kann. Untersuchungsablauf und -inhalt richten sich nach der von der Führerscheinbehörde angegebenen Fragestellung (z. B. bei vorausgegangenem Alkoholdelikt: „Ist zu erwarten, dass der Proband in Zukunft ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird?“).

Der Untersuchte sollte sich darüber im klaren sein, dass die Führerscheinbehörde seine Führerscheinakte der MPU-Stelle zugeschickt hat. Arzt und Psychologe kennen also aus dem Aktenstudium alle, seinen Führerschein betreffenden Einzelheiten (Erteilung, Entzug, Neuerteilung, Blutuntersuchungsprotokoll und -ergebnis etc.) sowie die begangenen Gesetzesverstöße. Anhand der Akten ergeben sich für die Untersuchenden bereits wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung.

Ist beispielsweise aus dem Untersuchungsprotokoll des die Blutprobe entnehmenden Arztes ersichtlich, dass sich jemand bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,3 ‰ noch unauffällig verhalten hat, so führt das zu der Vermutung, dass eine intensive und evtl. langjährige Alkoholgewöhnung zu dieser Alkoholverträglichkeit geführt hat. Personen, die selten oder wenig Alkohol trinken, haben bei einer BAK von 1,3 ‰ erhebliche Ausfallerscheinungen.

Die MPU setzt sich aus einem medizinischen und einem psychologischen Teil zusammen.

Medizinische Untersuchung

Hierbei werden körperliche Befunde ermittelt, aus denen beispielsweise auf erhöhten Alkoholkonsum geschlossen werden kann.
So stellt der Arzt Fragen nach zurückliegenden oder gegenwärtigen schweren Erkrankungen (Diabetes, TBC, Alkoholismus etc.) in der Familie des Untersuchten wie auch bei ihm selbst. Bei Alkoholfahrern interessieren insbesondere die früheren und heutigen Konsumgewohnheiten im Zusammenhang mit den jeweiligen Lebensumständen.

Es empfiehlt sich, evtl. vorhandene Nachweise über Erkrankungen (Arzt- und Krankenhausberichte, Angaben über Medikamente), Bescheide über Erwerbsunfähigkeit oder andere wichtige Unterlagen mitzunehmen und dem Arzt vorzulegen.

Im Rahmen internistischer Untersuchungen werden Herz und Kreislauf (Blutdruck), Seh- und Hörorgane sowie das vegetative Nervensystem auf Lebererkrankungen etc. geprüft. Durch Alkoholabstinenz über einen längeren Zeitraum verschwinden die wichtigsten körperlichen Symptome, die auf vermehrten Alkoholkonsum schließen lassen. Dann kommt es wesentlich auf das mit dem Arzt und Psychologen hinsichtlich der früheren und jetzigen Alkoholkonsumgewohnheiten geführte Gespräch an.

Leistungstests

Durch Tests anhand von Geräten und Testbögen erfolgt eine Prüfung von

  • Leistungsfähigkeit und des Verhaltens unter Leistungsdruck
  • Schnelligkeit und Genauigkeit der optischen Wahrnehmung
  • Reaktionsvermögen (Genauigkeit, Schnelligkeit und Sicherheit) bei schnell wechselnden optischen und akustischen Signalen
  • Konzentration
  • allgemeiner Leistungsfähigkeit in einer Stresssituation etc..

Erforderlichenfalls findet eine Prüfung des theoretischen Verkehrswissens anhand von Fragebogen und/oder kurze Fahrprobe statt.

Untersuchungsgespräch durch den Psychologen

Anlässlich der Lebenslauferforschung werden persönliche Fragen wie etwa Elternhaus, Ausbildung, Beruf, Familienstand, Kindern, finanziellen Verhältnisse, Freizeitgestaltung, Konsumgewohnheiten u. a. gestellt. Dabei geht es um die Erforschung von Ablauf und Ursachen der Gesetzesverstöße aus Sicht des Betroffenen sowie der daraus gezogenen Lehren.

Bei Alkoholfahrten interessiert besonders:

  • Eigene Darstellung des Tathergangs
  • Erörterung der früheren und jetzigen Trinkgewohnheiten (Häufigkeit und Art des Alkoholgenusses; wurde regelmäßig Alkohol getrunken oder nur bei besonderem Anlass? Gründe und Motive für den Alkoholkonsum; in welcher Umgebung und mit welchen Leuten wurde Alkohol getrunken? Hat sich die Einstellung zum Trinken von Alkohol zwischenzeitlich geändert? Wann und in welcher Menge wurde zuletzt Alkohol getrunken? Wann und warum wurde der Alkoholkonsum reduziert bzw. eingestellt? u. a.)
  • Kenntnis über die Wirkung von Alkohol auf das Fahrverhalten
  • Berechnung der BAK bei bestimmten Trinkmengen, Alkoholsorten und Körpergewicht
  • Dauer des Alkoholabbaus etc.
  • Restalkoholproblematik

Es empfiehlt sich dringend, sich bereits vor der Untersuchung mit den früheren und heutigen Alkoholkonsumgewohnheiten auseinanderzusetzen (Notizen machen!). Auch die regelmäßige Bestimmung der Blut- und Leberwerte während der angeordneten Sperrzeit ist zur Vorbereitung auf die MPU sinnvoll. Während der MPU sollte mit dem Psychologen ehrlich, offen und selbstkritisch über eigene Trinkgewohnheiten gesprochen werden. Ein Alkoholproblem sollte keinesfalls verharmlost werden.

Der Unterschied zwischen der früheren und jetzigen Einstellung zum Alkohol und den damit zusammenhängenden Problemen muss deutlich gemacht werden. Allein die Behauptung, man werde sich in Zukunft anders verhalten, genügt nicht. Vielmehr soll anhand konkreter Beispiele glaubhaft gemacht werden, auf welche Weise eine völlige Einstellung des Alkoholkonsums oder ein beherrschtes und „kontrolliertes“ Trinkverhalten erreicht wurde („früher habe ich bei Ärger im Beruf oder Familie zur Flasche gegriffen, heute suche ich das Gespräch mit dem Partner, Freunden und Kollegen und bekomme so den Frust in den Griff“).

Es müssen stichhaltige Gründe angegeben werden, die zur Abstinenz bzw. Reduzierung des Alkoholkonsums führten (z. B. Gefahr des beruflichen Abstiegs, des Zerfalls der Familie, gesundheitliche Störungen etc.). Der innere Kampf gegen die Versuchung, rückfällig zu werden, soll dabei beschrieben werden.

Bei Verkehrsverstößen ohne Alkohol geht es um die Darstellung des Tathergangs und der Gründe für eine ordnungswidrige Fahrweise (z. B. warum zu schnell gefahren) sowie der Lehren, die aus der Ahndung gezogen wurden. Erforderlich ist auch hier die selbstkritische Feststellung, was falsch gemacht wurde und wie in Zukunft ein verkehrsgerechtes Verhalten erreicht werden kann.


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