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ambulante Hilfe

Mitarbeiter dieser Einrichtungen sind in erster Linie Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Diplom-Psychologen und Ärzte. Der Suchtkranke findet in ihnen Gesprächspartner, die seine Probleme kennen und Wissen, wie ihm zumute ist. Anstelle von Belehrungen, Ermahnungen oder gar Vorwürfen wird ein offenes Gespräch möglich über die aktuellen Schwierigkeiten und über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Suchtentwicklung.
Vor allem stellt sich die Frage: Was soll jetzt geschehen? welche nächsten Schritte müssen unternommen werden?

Die Mitarbeiter der Beratungsstelle können in der Regel folgendes anbieten:

Informationen über die Suchterkrankung und deren Behandlungsmöglichkeiten: Der Betroffene erfährt, dass seine Probleme mit seiner Krankheit zusammenhängen, und dass diese Krankheit, sofern er selbst aktiv mitarbeitet, geheilt werden kann.

  • Ambulante Behandlung: In Einzelgesprächen und in Gruppengesprächen kann der Suchtkranke sich über seine Probleme klarer werden und Lösungsmöglichkeiten erarbeiten. In der Gruppe erlebt er, dass andere Menschen ganz ähnliche Schwierigkeiten haben und dass es besser ist, sich nicht länger in die Isolation zurückzuziehen, sondern aktiv die Solidarität mit anderen zu suchen.
  • Vermittlung zu Rechtsanwälten, Ärzten usw.
  • Einleitung und Vorbereitung von stationärer Behandlung: Je nach Krankheitsbild kommen verschiedene Möglichkeiten in Frage: Behandlung im Akutkrankenhaus (Entgiftung), Behandlung in einer Fachklinik für Suchtkranke, in der Fachabteilung eines Psychiatrischen Landeskrankenhauses oder Kombitherapie: Eine kurze stationäre Behandlungsphase, gefolgt von einer längeren ambulanten Behandlungsphase.
  • Nachberatung: Nach der Behandlung darf die Verbindung zur Beratungs- und Behandlungsstelle nicht abreißen; dieser Kontakt sollte unbedingt erhalten bleiben. Alle Beratungs- und Behandlungsstellen arbeiten mit Abstinentengruppen zusammen: Freundeskreise, Blaues Kreuz, Kreuzbund, Guttempler, Anonyme Alkoholiker (AA)
  • Immer wird versucht, die Familie des Suchtkranken in die Behandlung miteinzubeziehen. In vielen Beratungs- und Behandlungsstellen gibt es spezielle Gruppen für Ehepaare bzw. Angehörige.


Besonders zu erwähnen ist, dass Beratungsstellen keine staatlichen Einrichtungen sind. Die Träger sind in der Regel freie Verbände (Caritas, Diakonisches Werk, kommunale Träger, eingetragene Vereine). Es ist deshalb nicht zu befürchten, dass Informationen an irgendwelche Behörden weitergegeben werden. Zwangsmaßnahmen werden von den Beratungsstellen nicht durchgeführt. Wichtigste Voraussetzung der Zusammenarbeit ist immer die Freiwilligkeit!

Das ist ein Idealfall!

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Dies ist eine private Homepage
und dient keinen wirtschaftlichen Zwecken.

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0152 / 59 30 16 31

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