Zum Hauptinhalt springen

Promille Grenzwerte

Alkoholgehalt im Blut bis 0,5 Promille für Fahranfänger oder Fahranfängerinnen

- Geldbuße, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24c Abs. 1 StVG)
- 1 Punkt im Fahreignungsregister
- 250 Euro Geldbuße


 

 

Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 (bis unter 0,5) Promille:

nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen

strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

  • 3 Punkte im Fahreignungsregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:

  • 3 Punkte im Fahreignungsregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

 

Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille auch für Fahranfänger oder Fahranfängerinnen

  • in der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) 
  • vor Vollendung des 21. Lebensjahres

Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG) 

  1. Erstverstoß: 2 Punkte im Fahreignungsregister, 500 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot 
  2. Zweitverstoß: 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1.000 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot 
  3. Weiterer Verstoß: 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1.500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot

strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

  • 3 Punkte im Fahreignungsregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:

  • 3 Punkte im Fahreignungsregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

 

Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille:

strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

  • 3 Punkte im Fahreignungsregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:

  • 3 Punkte im Fahreignungsregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
  • Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

Impressum

Dies ist eine private Homepage
und dient keinen wirtschaftlichen Zwecken.

Weiterlesen

Kontakt

Notfallhandynummer - bei Sorgen oder Nöten...
0152 / 59 30 16 31

Kontakt

 

Bluepoint-Wiehl 2004-2023

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.